Experten aus der Praxis analysieren aktuelle News und Entwicklungen: Steuern, Vermögen und die richtige Förderform. Praxisnahe Tipps für Gründer und Stiftungsmanager.
Auf der Suche nach einem bestimmten Thema?
Sie möchten sich in einer bestehenden Stiftung engagieren oder eine Zustiftung leisten? Hier stellen sich Stiftungen vor, die eng mit uns zusammenarbeiten und Unterstützung suchen.
Für Stiftungsgründer stellen sich viele Fragen. Vor, während und nach der Gründung.
Wir haben für Sie die wichtigsten Meilensteine übersichtlich zusammengefasst.
Sie haben Fragen zur Gründung, Verwaltung oder Finanzierung Ihrer Stiftung? In unserem Bereich „Fragen & Antworten“ finden Sie die wichtigsten Informationen und wertvolle Tipps rund um das Thema.
Wer eine wohltätige Stiftung oder Familienstiftung gründet, bewirkt Gutes über viele Generationen. So gibt es in Deutschland über 250 Stiftungen, die bereits vor über 500 Jahren gegründet wurden. Dabei können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stiftungsidee realisieren. Damit das Gründungsprojekt gelingt, gehen Sie am besten schrittweise vor, wobei die Grundsatzberatung am Anfang besonders wichtig ist.
Eine Stiftung, die für Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte gegründet wird, braucht ein gutes Stiftungskonzept und eine genaue Stiftungsplanung. Beginnen Sie daher mit einem strategischen Planungsgespräch durch einen Stiftungsberater. Um das Stiftungskonzept zu entwickeln, legen Sie die strategischen Punkte fest, wie und für welchen Stiftungszweck Ihre Stiftung arbeiten soll. Wesentliches Ziel der Stiftungsberatung ist es, Ihre Stiftungsidee so zu realisieren, wie Sie es sich vorstellen. Lassen Sie sich Zeit dafür, da nach Gründung der Stiftung die Stiftungssatzung nur noch schwer zu ändern ist.
In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Stiftungsarten. Die häufigste Form der Stiftung ist die gemeinnützige Stiftung. Sie fördert Stiftungszwecke, die dem Gemeinwohl dienen. Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung wird bei der jeweiligen Finanzbehörde am zukünftigen Sitz der Stiftung bzw. des Treuhänders beantragt. Über die Einhaltung der gemeinnützigen Ziele wacht die jeweilige Finanzbehörde. Dabei gelten für gemeinnützige Stiftungen in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Landesstiftungsgesetze. Die Aufgaben der jeweiligen Aufsichtsbehörden sind.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ganz ausführlich. Nehmen Sie Kontakt auf.