Legen Sie wichtige Leitplanken fest

Erfahrungsgemäß ist vielen Stiftungsgründern sehr detailliert klar, wie ihr Stiftungszweck verwirklicht werden soll. Die Handlung steht sozusagen fest. Im Gegensatz hierzu fehlen jedoch häufig Vorgaben bezüglich der Vermögensanlage. Damit Sie in den Folgekapiteln nicht den „roten Faden“ verlieren, legen Sie gemeinsam mit Ihren Beratern die Strategie für Ihre Vermögensanlage in einer Anlagerichtlinie fest.

Diese bietet allen Beteiligten eindeutige Leitplanken für das Stiftungsvermögen. Am besten so detailliert und flexibel wie möglich. So können Sie Transparenz gegenüber Dritten herstellen und einen ordnungsgemäßen Ermessensgebrauch dokumentieren.

Nach wie vor nutzen viele Stiftungen das einfache, aber wirkungsvolle Instrument «Anlagerichtlinie» nicht. Eine Umfrage des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zum Thema «Stiftungsfinanzen in Krisenzeiten» ergab, dass über knapp 30% der befragten Stiftungen keine Anlagerichtlinien haben, bei „kleinen“ Stiftungen mit einem Kapital bis zu einer Million Euro ist es sogar über die Hälfte. Dabei gibt es kaum einen geeigneteren Weg Ziele, Rahmenbedingungen und Risiken bei der Vermögensanlage verbindlich zu dokumentieren. Anlagerichtlinien stellen die individuellen Grundsätze für die Verwaltung des Stiftungsvermögens dar. Sie enthalten in der Regel Informationen über:

  • Anlageziele und Anlagegrundsätze, Anlageuniversum und Anlagestruktur (Asset Allocation) und zulässige Risiken.
  • Sie erläutern Art und Umfang des Berichts- und Kontrollsystems und legen den Zyklus der Überprüfung der Richtlinien, des Anlageuniversums und der Anlagestruktur fest.
  • Anlagerichtlinien haben gegenüber starren Regelungen in der Satzung den großen Vorteil, dass sie regelmäßig ohne Genehmigung der Stiftungsbehörden an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden können.
  • Sie schaffen Transparenz und reduzieren Haftungsunsicherheiten durch vorausschauende Strategien.
  • Sie dokumentieren einen ordnungsgemäßen Ermessensgebrauch der Entscheider in den Stiftungsorganen.
  • Sie erleichtern künftige Entscheidungen und ermöglichen die Übertragung der Vermögensanlage auf Dritte (z.B. externe Vermögensverwalter).
  • Sie entlasten die Stiftungsorgane und bieten einen  belastbaren Handlungs- und Kontrollrahmen.

Mögliche Inhalte einer Anlagerichtlinie sind: