21. Dezember 2023
Stiftungsrecht/Steuern|Stiftungsszene/Aktuelles

Das neue Zuwendungsempfängerregister

Zum 01.01.2024 wird das neue Zuwendungsempfängerregister online gehen. Alle gemeinnützige Organisationen (Stiftungen, Vereine, gGmbHs, Personenvereinigungen und Vermögensmassen), die nach dem Körperschaftsteuergesetz steuerbefreit sind, sollen hier aufgeführt werden.

Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird das Register geführt und erfasst folgende Daten:

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Name und Anschrift der Organisation
  • Steuerbegünstigte Zwecke
  • Zuständiges Finanzamt
  • Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides
  • Bankverbindung

Diese Daten werden gespeichert, um den Spendern den Sonderausgabenabzug zu erleichtern. Das Register wird für alle öffentlich einsehbar sein. Somit erhalten Förderer, Gönner und Mäzene einen Überblick über alle steuerbegünstigten Körperschaften, die sie unterstützen möchten und die von der deutschen Finanzverwaltung Spendenabzug berechtigt sind. Das Steuergeheimnis bezogen auf den Gemeinnützigkeitsstatus einer Körperschaft wird somit aufgehoben.

Die Daten der steuerbegünstigten Körperschaften werden von den zuständigen Finanzämtern gemeldet. Verantwortliche Gremien (Vorstand, Geschäftsführer etc.) müssen nicht tätig werden.

Wir raten dazu, die hinterlegten Daten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und ggf. sich bei Fehlern an die zuständige Finanzverwaltung zu wenden.

Körperschaften mit Sitz in der EU oder im EWR können im Zuwendungsempfängerregister auf Antrag ab Januar 2024 verzeichnet werden und profitieren davon dieser Neuregelung. Bisher mussten die Förderer gegenüber dem für sie zuständigen Finanzamt den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt sind. Das wird nun durch die Eintragung der gemeinnützigen Körperschaft im Zuwendungsempfängerregister vereinfacht und verbindlich durch das BZSt festgestellt. Das verschafft Vertrauen für die Förderer und die Rechtssicherheit in die gemeinwohlbezogene Verwendung wird dadurch erhöht.

Gerne stehen wir Ihnen für vertiefende Informationen und individuelle Gespräche zur Verfügung.

Chris Fojuth
Leiter Nord – Stiftungen, öffentl. Einrichtungen & NPOs
DZ PRIVATBANK S.A. Private Wealth Management
D-20095 Hamburg
Tel: +49 40 87978455-91432
E-Mail: chris.fojuth@dz-privatbank.com

Hans-Dieter Meisberger
Leiter Stiftungen|öffentl. Einrichtungen|NPOs| Reg.Süd| Private Wealth Management
DZ PRIVATBANK S.A.
D-60325 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 9288355-91431
E-Mail: hans-dieter.meisberger@dz-privatbank.com