Interview mit Elke Hohmann, Geschäftsführerin der Deutsche PalliativStiftung (DPS)

Elke Hohmann, Deutschen PalliativStiftung (DPS)

Sehr geehrte Frau Hohmann, Sie sind Geschäftsführerin der „Deutschen PalliativStiftung“. Wie kam es zu Ihrem besonderen Engagement in diesem Bereich und insbesondere im Stiftungswesen?


Meine persönliche Betroffenheit hat mich mit den Themen Palliativversorgung und hospizliche Begleitung am Lebensende in Kontakt kommen lassen. Durch die überaus positiven Erfahrungen in diesem Zusammenhang sind die Themen Sterben, Tod und Trauer zu meinen persönlichen Herzensangelegenheiten geworden. So habe ich mich der DPS eher über die Inhalte und deren Ziele genähert.

Stiften heißt: Langfristig helfen. Mit einer Zustiftung zugunsten der DPS können die „Motivationen des Gebens“ verfolgt werden. Wie und was müssen Stiftungsinteressierte tun und an wen müssen sie sich wenden?


Natürlich können sich die Stiftungsinteressierten direkt an mich wenden. Gerne klären wir dann, in welcher rechtlichen Form die Zustiftung vollzogen wird.

Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung an die Stiftung, die das Grundstockvermögen erhöht. Sie kann in Form von Geld- oder Sachleistung erfolgen. Durch eine Zustiftung wird die Stiftungstätigkeit somit langfristig unterstützt und der Stiftungszweck unmittelbar durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, die lediglich zur Verwirklichung des Stiftungszwecks genommen werden können, verwirklicht.

Nur bei einer Verbrauchsstiftung kann der Grundstock des Stiftungsvermögens über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verbraucht werden.
Interessant für Stiftungsinteressierte ist hierbei insbesondere, dass Zustiften ins „Ewigkeitsvermögen“ steuerbegünstigt ist.

Der Betrag liegt bei 1 Million EUR Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung und über die folgenden 9 Jahre. Zustiftungen sind dann zu jeder Zeit und in jeder Höhe möglich.
Mit der Errichtung eines Stiftungsfonds hat der Stiftungsinteressierte die Möglichkeit, zweckgebunden zum Beispiel auch unter dem Dach der DPS einen eigenen Stiftungsfonds ohne großen Aufwand aufzulegen.

Welche praktischen Erfahrungen haben Sie mit Zustiftern? Wie gehen Sie mit dem Thema „Erbschaftsfundraising“ in der Praxis um?


Die meisten Zustifter kommen mit recht klaren Vorstellungen auf uns zu. Wir schauen dann, wie wir gemeinsam die Wünsche rechtlich umsetzen können. Mittlerweile befinden sich unter dem Dach der DPS einige Stiftungsfonds mit den unterschiedlichsten Stiftungszwecken. Dies zeigt, dass es uns gut gelungen ist, die Vorstellungen der Zustifter umzusetzen.

Mit einem Fonds soll so z.B. die Ausbildung für palliative Berufe sowie Weiterbildungen zum Thema Palliative Care unterstützt werden, ein anderer Stiftungsfonds speziell zur Unterstützung von Kindern und deren Familien in einer palliativen Situation. Aktuell haben wir unter unserem Dach:

  • Dein Sternenkind Stiftung
  • Walter Lange Stiftungsfonds
  • KinderRheumastiftung der Deutschen PalliativStiftung
  • Deutsche KinderpalliativStiftung
  • Rechtshilfefonds

Natürlich ist auch das Erbschaftsfundraising für die DPS ein wichtiges Instrument, um die Finanzierung der Stiftungsarbeit weiter zu sichern. Jährlich werden ca. 200 Milliarden EUR in Deutschland vererbt. Aus unterschiedlichsten Gründen besteht der Wunsch, Teile des Vermögens für wohltätige Zwecke zu spenden und wirkungsvoll einzusetzen. Zielgruppe unseres Erbschaftsfundraisings sind potenzielle Erblasser bzw. Spender, die ihr Vermögen steuerbegünstigt für hospizlich-palliative Zwecke vererben wollen. Für alle anderen Zwecke empfehlen wir unseren Partner, die Deutsches StiftungsWerk gGbmH.

Spannend, dass Sie neben liquiden Zustiftungsvermögen auch Sachvermögen (z.B. Immobilien) sowie Beteiligungsvermögen annehmen. Welche Erfahrungen haben Sie, als DPS, mit Gesellschaftsvermögen bisher gesammelt und worauf muss man bei Übertrag von GmbH-Anteilen achten?


Da haben wir spezielle Erfahrungen. Sehr spannend war die Übernahme einer Firma für Arbeitshandschuhe, die uns eine Zustifterin zu Lebzeiten überlassen hat.

Hierbei ist es sehr gut, zu überlegen und auch unbedingt schriftlich zu fixieren, was zu welchen Bedingungen denn übertragen werden soll. Auch muss die Firma so gesund sein, dass die übernehmende Stiftung nicht vielleicht Geld auch nur für eine begrenzte Zeit zuschießen muss. Ich bin überzeugt, wenn man ein wenig mehr Arbeit investieren kann und möchte, ist das ein sehr attraktives Modell, das langfristig Mittel für die Arbeit bereitstellen kann. Durch die anhaltende Niedrigzinssituation sind die Erträge aus dem Grundstockvermögen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Waren im Gründungsjahr der DPS vor 10 Jahren Zinsen in Höhe von vier Prozent üblich, so liegen sie heute bei kaum einem halben Prozent. Um weiterhin alle Projekte aufrechterhalten zu können, bedarf es neuer Investitions- und Finanzierungswege.

Im konkreten Fall haben wir die Fakten geprüft, ob das Unternehmen zu unseren Wertvorstellungen passt.

Die DPS hat im September 2016 die Firma R.S. Arbeitsschutz Bedarfshandelsgesellschaft mbH (www.rsarbeitsschutz.de) übernommen und dadurch für sich einen unkonventionellen Weg der Stiftungsfinanzierung gefunden. Als Gesellschafter der Firma R.S. erhoffen wir uns, unabhängig von Fremdmitteln zu werden. Unser Ziel ist es, nachhaltig Projekte umzusetzen sowie den Stiftungsbetrieb durch die Gewinne der Firma zu finanzieren. So können Spenden auch weiterhin zu 100 Prozent in unsere Projekte fließen. Unser Slogan „Schützen und Helfen“ passt zum Arbeitsschutz und natürlich auch zur DPS. Nimmt man den Begriff CSR (= Corporate Social Responsibility, also die unternehmerische Gesellschafts- oder Sozialverantwortung) wörtlich, dient das Unternehmen der Gesellschaft.

Die R.S. Arbeitsschutz GmbH wird deshalb künftig nicht nur ihre Produkte, sondern auch gleich die Philosophie der DPS mit anbieten, die „Letztverantwortlichkeit als Wert in der Volkswirtschaft“. So verstanden sind alle Kunden der R.S. Arbeitsschutz GmbH auch mögliche Multiplikatoren und Botschafter der DPS.

Ich möchte noch einen Hinweis geben, worauf wir oft angesprochen wurden:
Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligung fällt unter das sogenannte Buchwertprivileg. Die Zuwendungshöhe ist auf den Buchwert beschränkt. Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf eine gemeinnützige Stiftung ist ohne ertragsteuerliche Aufdeckung stiller Reserven möglich, soweit die Anteile in dem steuerlichen Privatvermögen gehalten werden.

Ich kann somit andere Stiftungsverantwortliche nur ermuntern, sich dem Thema „Unternehmensbeteiligung“ zu nähern und bei Anfragen zu prüfen, ob und wie das Unternehmen zur Stiftung passt.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Beantragung von staatlichen Fördermitteln? Welche möglichen Lösungsansätze können Sie gleichgesinnten Stiftungsverantwortlichen mit auf den Weg geben, die sich noch unbedarft damit beschäftigen?


Als Stiftung stehen uns staatliche Fördermittel nur für fachliche Projekte zur Verfügung. So haben wir z.B. im Jahr 2016 vom Land Hessen Fördermittel für eine landesweite Aufklärungskampagne über die Möglichkeiten der palliativen Versorgung am Lebensende erhalten. Förderanträge an staatliche Stellen für eigene Projekte bedeuten i. d. R. einen großen Aufwand mit ungewissem Ausgang und die Mittel müssen sehr klar ausschließlich wie beantragt im genehmigten Zeitraum ausgegeben werden. Gerade unter den Bedingungen der Pandemie ist das teils sehr schwierig.

Wie sehen Sie die Zukunft der Stiftung und insbesondere auch die treuhänderische Verwaltung von Vermögen? Welche Vermögensstruktur haben Sie sich gegeben, um anvertrautes Vermögen zu verwalten?


Wir müssen unser Grundstockvermögen durch die Auflagen der Stiftungsaufsicht sehr sicher und konservativ anlegen. Da gehen die Erträge schnell gegen null. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir eine gute Durchmischung haben von Grundstockvermögen, Verbrauchsvermögen, Spenden und Einnahmen des Fördervereines, Mittel aus dem Ertrag der übertragenen GmbH und Einnahmen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb.

Was uns am Laufen hält, ist die gute Durchmischung der Einnahmen. Wir wären gerne in der Lage, einen größeren Teil unseres Grundstockvermögens in Aktien anzulegen, damit die Erträge sich verbessern. Dies prüfen wir derzeit.

Mit Blick auf die nähere Zukunft: Welche Ziele verfolgen Sie, damit die Stiftung noch weiterwächst und an Vermögen gewinnt?


Natürlich richten wir unseren Fokus insbesondere auf das Erbschaftsfundraising, was unter Corona-Bedingungen nicht einfach ist – es fehlt die persönliche Begegnung, die im Falle unseres Stiftungszwecks ein hoch emotionales Thema ist.

Gleiches gilt für die Spendenakquise. Durch eine neu konzipierte, digitale Sport-Challenge versuchen wir sichtbar zu bleiben. Außerdem versuchen wir, starke Partner ins „Netzwerk PalliAktiv“ zu holen, die durch finanzielle Unterstützung der Stiftungsarbeit ihr gesellschaftliches Engagement zum Ausdruck bringen können. Ein wichtiger Punkt ist auch die professionelle Beratung bei der Anlage des Stiftungsvermögens bei der Bank unseres Vertrauens.

Abschließend noch eine Frage: Inwieweit sind Ihnen nachhaltige Aspekte in der Vermögensanlage wichtig und nach welchem Maßstab verfolgen und kontrollieren Sie deren Umsetzung?


Die Organe der DPS haben sich eine Richtlinie für die Verwaltung des Stiftungsvermögens gegeben. Hierin ist genau festgelegt, wie das Vermögen angelegt werden soll. Ziel dieser Anlagestrategie ist natürlich die langfristige Erhaltung des Stiftungsvermögens durch eine Vermögensanlage – auch unter nachhaltigen Gesichtspunkten. Wir haben hier gute Erfahrungen mit der Betreuung durch die DZ PRIVATBANK gemacht, deren Berater uns hier fachlich qualifiziert unterstützen.

Sehr geehrte Frau Hohmann, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch!