Neben der anstehenden Rechtsreform zum 1. Juli 2023 und den damit notwendigen Änderungen der Landesstiftungsgesetze bringt das Jahr 2023 gleich zu Beginn weitere Neuerungen für Stiftungen und deren Organe. Denn mit dem ersten Tag dieses Jahres sind die Einlagen von Stiftungen ggf. deutlich weniger geschützt!
Bereits im April 2022 hat die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes der Reform der freiwilligen Einlagensicherung zum 1. Januar 2023 zugestimmt. Mit dieser umfassenden Reform gestalten die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu: Der Fokus wird vorwiegend auf den Schutz von klassischen Sparerinnen und Sparern gelegt.
Für im weitesten Sinne (semi-) institutionelle Anlegergruppen ergeben sich jedoch teilweise Anpassungen der Sicherungsgrenzen und umfassende Änderungen. Die Reform umfasst vor diesem Hintergrund folgende wesentliche Elemente:
Gerade professionelle Anleger wie Kommunen oder öffentliche Körperschaften und Anstalten, aber auch Stiftungen, Institutionen mit gesetzlichem Einlagenschutz, Kammern und Verbände, welche größere Liquiditätsposition im Einlagebereich unterhalten, sollten entsprechend wählerisch bei der Auswahl ihrer Partner sein. Wie bereits die Insolvenz von Lehman Brothers während der Finanzmarktkrise 2008 oder der jüngste Zahlungsausfall der Greensill-Bank gezeigt haben, sind Ausfallrisiken keinesfalls reine Theorie, sondern treten in unregelmäßigen Abständen ein.
Eine qualitätsfokussierte Due Diligence der Partner sollte entsprechend die Grundlage der individuellen Anlagen- und Einlagenstrategie sein. Zur Haftungsbeschränkung der Entscheider respektive Gremienmitglieder, sollte diese auch klar in der jeweiligen Anlagerichtlinie definiert und dokumentiert werden.
Gerne stehen wir Ihnen für vertiefende Informationen und individuelle Gespräche zur Verfügung.
Mathias Semar
Leiter Wealth Management Lösungen
DZ PRIVATBANK S.A. Private Wealth Management
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