Wer eine wohltätige Stiftung oder Familienstiftung gründet, bewirkt Gutes über viele Generationen. So gibt es in Deutschland über 250 Stiftungen, die bereits vor über 500 Jahren gegründet wurden. Dabei können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stiftungsidee realisieren. Damit das Gründungsprojekt gelingt, gehen Sie am besten schrittweise vor, wobei die Grundsatzberatung am Anfang besonders wichtig ist:
Eine Stiftung, die für Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte gegründet wird, braucht ein gutes Stiftungskonzept und eine genaue Stiftungsplanung. Beginnen Sie daher mit einem strategischen Planungsgespräch durch einen Stiftungsberater. Um das Stiftungskonzept zu entwickeln, legen Sie die strategischen Punkte fest, wie und für welchen Stiftungszweck Ihre Stiftung arbeiten soll. Wesentliches Ziel der Stiftungsberatung ist es, Ihre Stiftungsidee so zu realisieren, wie Sie es sich vorstellen. Lassen Sie sich Zeit dafür, da nach Gründung der Stiftung die Stiftungssatzung nur noch schwer zu ändern ist.
In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Stiftungsarten. Die häufigste Form der Stiftung ist die gemeinnützige Stiftung. Sie fördert Stiftungszwecke, die dem Gemeinwohl dienen. Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung wird bei der jeweiligen Finanzbehörde am zukünftigen Sitz der Stiftung bzw. des Treuhänders beantragt. Über die Einhaltung der gemeinnützigen Ziele wacht die jeweilige Finanzbehörde. Dabei gelten für gemeinnützige Stiftungen in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Landesstiftungsgesetze. Die Aufgaben der jeweiligen Aufsichtsbehörden sind:
Eine Familienstiftung kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie dient privaten Zwecken, da eine Familienstiftung die finanziellen Interessen einer oder mehrerer Familien erfüllt. Als Unternehmensstiftungen werden Stiftungen bezeichnet, deren wesentlicher Vermögensgegenstand ein Unternehmen bzw. Anteile an Unternehmen darstellen. Ob sie privat- oder gemeinnützig sind, hängt wiederum vom Zweck einer Unternehmensstiftung ab. Weitere Stiftungsrechtsformen sind zum Beispiel Treuhandstiftungen, Bürgerstiftungen, kirchliche Stiftungen oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Eine Familienstiftung zu gründen, kann viele Vorteile gegenüber anderen Erbschaftsregelungen mit sich bringen. Stiftungen sind zudem Optionen für dauerhafte Nachfolgeregelungen oder/und haben Vorteile gegenüber unternehmerischen Beteiligungsformen wie zum Beispiel einer GmbH. Diese Stiftungsart bietet sich für Personen an, die ein größeres Vermögen in Form von liquiden Geldanlagen, Immobilien oder Unternehmen an mehrere Familienmitglieder und eventuell auch parallel an mehrere Generationen vererben möchten. Auch nach der Erbschaftssteuerreform von 2016 können sich dabei steuerliche Vorteile ergeben. Doch für viele Gründer einer Familienstiftung stehen andere Vorteile der Familienstiftung im Vordergrund:
Es gibt verschiedene Rechtsformen und Stiftungskonzepte, wie eine Stiftung grundsätzlich die Stiftungsgelder verwenden soll.
Die Verwaltung eines Stiftungsvermögens gehört unbedingt in die Hände einer professionellen Vermögensverwaltung, die Erfahrung in der Anlage von Stiftungskapital hat. Verwaltet ein Vermögensverwalter Ihr Stiftungsvermögen, sollte dieser das Stiftungskapital anhand von vereinbarten Anlagerichtlinien verwalten. Dabei sind die Begriffe Rendite, Performance und ordentliche Erträge zu unterscheiden. Die Rendite ist ein Maß für den Ertrag einer Kapitalanlage in Relation zum eingesetzten Kapital. Die Rendite berücksichtigt alle Einnahmen, die aus einer Investition stammen, einschließlich Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen sowie etwaige Kursgewinne oder -verluste. Sie dient als Indikator für die Effizienz einer Investition. Die Berechnung der Rendite erfolgt durch den Vergleich des Endwerts der Investition mit dem Anfangskapital, wobei alle Kosten und Einnahmen berücksichtigt werden. Die Kapitalperformance kann stark schwanken, da sie zusätzlich zu den ordentlichen Erträgen wie zum Beispiel Dividenden oder Zinserträgen auch Kursgewinne bzw. Kursverluste umfassen kann. Gewinne oder Verluste aus Investitionen in börsengehandelte Anlagepapiere können wiederum bereits effektiv realisiert oder nur „auf dem Papier“ vorhanden sein. Da realisierte Kurserfolge mit dem Stiftungskapital zu verrechnen sind, kann eine nominal gleiche Performance sich auf die verfügbaren Fördergelder einer Stiftung unterschiedlich auswirken. Ordentliche Erträge sind regelmäßige, planmäßige Einkünfte, die aus einer Kapitalanlage stammen. Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zinsen, Dividenden und Miet- oder Pachterträge. Diese Einkünfte unterscheiden sich von außerordentlichen Erträgen, die beispielsweise durch den Verkauf von Vermögenswerten oder Währungsschwankungen entstehen können. Ordentliche Erträge sind typischerweise stabiler und weniger volatil, da sie auf den laufenden Betrieb oder die Nutzung von Vermögenswerten zurückzuführen sind.
Eine Stiftung zu verwalten ist bei kleineren Stiftungen nicht sehr aufwendig. Generell sollten die Leitung einer Stiftung und die Stiftungsgremien möglichst effizient arbeiten und nur einen kleinen Teil der Stiftungserträge für das Stiftungsmanagement ausgeben. Förderstiftungen sind Experten zu empfehlen, die grundlegende Kenntnisse in mehreren Bereichen haben, insbesondere in Stiftungsrecht, Stiftungssteuerrecht, Stiftungsbuchhaltung, Personalführung und Stiftungsmarketing. Bei gemeinnützigen Stiftungen ist oft hilfreich, Know-how durch externe Fachexperten zu besetzen, wenn die Stifter selbst kein Fachwissen in das Stiftungsmanagement einbringen. In den letzten Jahren verzeichnen viele Stiftungen zudem einen wachsenden Bedarf an spezieller Unterstützung, weil die aktuellen Entwicklungen bei den Gesetzen, in der Online-Öffentlichkeitsarbeit oder durch das Niedrigzins-Umfeld dies erforderlich machen. Stiftungen, die auf Fundraising angewiesen sind, sollten nach Möglichkeit Personen finden, die darin Erfahrung haben.
Ein Stiftungsvermögen mit guter Rendite anzulegen, bedarf großer Sorgfalt. Dies ist unabhängig von der Höhe des Vermögens, denn eine Mindesthöhe für die Gründung einer Stiftung gibt es nicht (in der Regel können Stiftungen schon mit einem Vermögen von > 100.000 EUR die Rechtsfähigkeit erlangen).
Die Sorgfalt im Umgang mit dem Stiftungsvermögen ist so zentral, weil die Förderarbeit einer gemeinnützigen Stiftung bzw. die Ausschüttungen einer Familienstiftung direkt von der Kapitalstrategie und der Qualität der Investitionen abhängen. Die Anlagestrategie einer Vermögensverwaltung steht gemeinhin im Spannungsfeld zwischen einem langfristigen Werterhalt des Stiftungsvermögens und der Generierung von Erträgen aus dem Stiftungsvermögen, um den Stiftungszweck zu verwirklichen. Dabei sollte es zu den Anlagerichtlinien einer langlebigen Stiftung gehören, Aussagen zum nominalen oder realen Werterhalt zu treffen. Ein professionelles Stiftungsmanagement muss diesen Unterschied im Auge haben. Es sollte das Stiftungsvermögen so in verschiedene Anlageklassen investieren, dass sowohl der Erhalt der Kapitalsubstanz als auch hohe Ausschüttungen möglich sind.
Dafür ist von großer Bedeutung, dass die Risiken für das Stiftungsvermögen aktiv überwacht, begrenzt und gemanagt werden. Das zuständige Stiftungsorgan sollte daher nicht nur die allgemeine Anlagerichtlinie, sondern auch die Vorgaben und Auswahlkriterien genau dokumentieren. Wird das Risikomanagement an Dritte delegiert, haben die Organe der Stiftung dafür die Kontrollpflicht, wofür ein regelmäßiges und professionelles Reporting der Vermögensverwalter unabdingbar ist.
Anlagerichtlinien für Stiftungen sind ein Steuerungsinstrument des Stiftungsmanagements. Die Stiftung kann damit der Vermögensverwaltung spezifische Investitionsregeln vorgeben. Dies macht kontrollierbar, wie das Vermögen der Stiftung angelegt werden kann und wie nicht. Die Stiftungsleitung kann die Anlagerichtlinien ohne Genehmigung der Stiftungsbehörden von Zeit zu Zeit anpassen. Die Anlagerichtlinien sind daher ein wichtiges, aber leider oft vernachlässigtes Mittel, um das gewünschte Risikoprofil des verwalteten Stiftungsvermögens relativ genau zu dokumentieren. Die Anlagerichtlinien können die Grundsätze für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens sehr individuell vorschreiben und beispielsweise auch festlegen, in welche Bereiche oder Themen und mit welchen Anlageinstrumenten investiert werden darf. Anlagerichtlinien entlasten die Stiftungsorgane von der Beschäftigung mit den Kapitalmärkten und bieten einen belastbaren Handlungs- und Kontrollrahmen.
Weitere Informationen finden Sie unter: „Nach der Gründung – Legen Sie wichtige Leitplanken fest“
Stifterpersonen und ihre Angehörigen können in der Stiftung Aufgaben übernehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie müssen sich allerdings genauso wie eine externe Stiftungsleitung an die Stiftungssatzung halten und sich gegebenenfalls vor den Behörden verantworten. So kommt es letztlich nur darauf an, wie viel Zeit und Engagement der Stifter oder die Stifterin für die Stiftung aufbringen möchten. Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten gegründet, weil die Stifterinnen und Stifter ihrer Wohltätigkeit einen organisatorischen Rahmen geben wollen. Oft haben Stifter Freude daran, das Tagesgeschäft ehrenamtlich zu leiten oder zu unterstützen.
Handelt es sich um eine Familien- bzw. Unternehmensstiftung, die dem Wohl der Familie dient, ist dringend zu empfehlen, die Familie von Anfang an in die Stiftungsarbeit einzubeziehen.
Bei gemeinnützigen Stiftungen ist die Nähe zur Familie nicht erforderlich, jedoch vertreten Familienangehörige oft in besonderer Weise die ursprünglichen Anliegen des Stifters und engagieren sich gerne auch persönlich in der Stiftung. Allerdings haben Familienmitglieder des Stifters keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Stiftungsverwaltung, es sei denn, dies ist in der Stiftungssatzung entsprechend geregelt.
Die Gründung einer Stiftung kann zu Lebzeiten oder im Todesfall in Kraft treten, also zu beliebigen Zeitpunkten. Besitzt der Stifter nach Übertragung des Stiftungskapitals (Stiftungsgeschäft) noch genug Rücklagen für seinen Ruhestand, kann er seine Stiftung zu Lebzeiten gründen und noch aktiv mitwirken.
Eine Stiftung von Todes wegen (Stiftungsgründung bei Todesfall) ist ein erbrechtliches Gestaltungsmittel und kann zudem für Unternehmer eine vorteilhafte Nachfolgeregelung darstellen. Sie ist vor allem die zu empfehlende Stiftungskonstruktion, wenn der Stifter sich bis zu seinem Lebensende die volle Verfügbarkeit über sein Vermögen erhalten möchte. Zudem erspart er sich damit die Belastungen durch die Stiftungsverwaltung.
Die „Anstiftung“ als häufige Zwischenlösung ermöglicht die Errichtung einer gering dotierten Stiftung zu Lebzeiten (< 100.000 EUR). Das übrige Vermögen wird dann im Todesfall durch Testament oder Vermächtnis „zugestiftet“.
Die Auflösung einer Stiftung ist gesetzlich geregelt und nach wie vor grundsätzlich beschränkt. Stiftungen genießen gegenüber den Ämtern und ihren eigenen Organen einen starken Schutz. Das bedeutet, dass die Stiftung nicht willkürlich durch ihre Organe aufgelöst werden kann, etwa um das Kapital unter den Begünstigten zu verteilen.
Mit der Stiftungsrechtsreform zum 01.07.2023 wurden die Möglichkeiten zur Auflösung einer Stiftung jedoch etwas erleichtert. Die Auflösung „von Amts wegen“ durch die Stiftungsbehörde kann weiterhin nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, beispielsweise wenn keine Begünstigten mehr vorhanden sind oder das Stiftungskapital unwiederbringlich aufgezehrt ist. Neu ist jedoch, dass die Selbstauflösung einer Stiftung unter bestimmten Bedingungen vereinfacht wurde.
Insbesondere haben Stifter nun die Möglichkeit, in der Stiftungssatzung detaillierte Regelungen zur Auflösung der Stiftung festzulegen. Dies schließt auch die Bedingungen ein, unter denen eine Auflösung durch die Stiftungsorgane erfolgen könnte. Bei Familienstiftungen bleibt es jedoch dabei, dass die Selbstauflösung prinzipiell möglich, aber weiterhin rechtlich erschwert ist. In vielen Fällen widerspricht eine willkürliche Auflösung nach dem Tod des Stifters dem ursprünglichen Stifterwillen, der Stiftungsidee und ist daher nicht durchführbar.
Fazit: Als Stifter sollten Sie in Ihrer Stiftungssatzung konkret festlegen, ob und unter welchen speziellen Bedingungen die Organe der Stiftung die Auflösung beschließen könnten. Diese Regelungen bieten Klarheit und können helfen, den ursprünglichen Willen des Stifters auch nach dessen Tod zu wahren.
Einen Stiftungsberater zu finden ist allgemein nicht schwer. Neben speziellen Anwälten gibt es auch zertifizierte Stiftungsberater. Hier ist bei der Auswahl vor allem auf nachprüfbare Referenzen zu achten und ob der Berater Sie wirklich individuell berät.
In den meisten Fällen wird Initiatoren von Stiftungen allerdings geraten, dass sie zuerst oder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit ihrer Bank über ihre Stiftungsabsicht sprechen. Für eine Bank als Beratungspartner im Gründungsprozess sprechen vor allem diese vier Gründe: