Die gemeinnützige Stiftung ist heute die häufigste Stiftungsform. Sie ist Ausdruck bürgerlichen Selbstbewusstseins und Verantwortungsgefühls für die Gesellschaft. Durch die langfristige Ausrichtung kann sie für Werte einstehen und Ziele verfolgen, die sich erst nach und nach für die Gesellschaft auszahlen. Trotzdem muss sie so strukturiert werden, dass sie transparent, effizient und wirtschaftlich mit ihren Mitteln handeln kann.
Eine gemeinnützige Stiftung bietet aber auch handfeste Vorteile wie steuerliche Privilegien und den dauerhaften Erhalt des Vermögens – vor allem im Erbfall. Sie ist ein vom Stifter nach eigenem Gusto gestalteter Erbe und gibt seine Ziele und Vorstellungen weiter.
Die gemeinnützige Stiftung unterscheidet sich von der Familienstiftung durch ihren Stiftungszweck, der unmittelbar gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein muss. Allerdings kann bis zu ein Drittel der Stiftungserträge an den Stifter oder dessen nächste Nachkommen fließen, ohne dass die Gemeinnützigkeit eingebüßt wird – vorausgesetzt, der Stifter oder dessen nächsten Nachkommen befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage.