Für Stiftungsgründer stellen sich viele Fragen.
Vor, während und nach der Gründung.
Wir haben für Sie die wichtigsten Meilensteine übersichtlich zusammengefasst.
Sie geben Ihnen eine Orientierung, um grundlegende Weichen für Ihre Stiftung zu stellen.
Nutzen Sie ein Stiftungsmanagement, dem Sie vertrauen können.
Auch wenn unsere Seite eine Hilfestellung gibt
und umfassend informiert, ersetzt sie kein Strategiegespräch mit Fachleuten!
Wenn Sie also nach den Informationen zum Gründungsprozess
auf dieser Seite konkrete Fragen haben,
egal an welcher Stelle im Gründungsprozess Sie stehen,
nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Fördern Sie Künstler und Kultureinrichtungen.
Stiftungen engagieren sich von der Heranführung junger Menschen an die Grundlagen der kulturellen Bildung bis hin zur Förderung der Hochkultur.
Setzen Sie sich für den Fortschritt ein.
Stiftungen regen wissenschaftliche Debatten an, fördern Innovationen und engagieren sich in Forschung und Lehre.
Erhalten Sie Ihr Vermögen.
Das Vermögen erhalten und die eigene Familie langfristig versorgt wissen. Von den Erträgen kann noch die Enkelgeneration profitieren.
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Zur WebsiteBundesverband Deutscher Stiftungen
Zur WebsiteMagazin DIE STIFTUNG
Zum MagazinStiftungsneugründungen seit dem Jahr 2000.
dienen einem gemeinnützigen Zweck.
Wachstum von Stiftungen in 2023
*Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen. Berlin 2024. Stiftungen: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag 31. Dezember 2023.
„selbstständige“ Stiftung
ab 100.000 EUR
Ein gesetzliches Mindestvermögen zur Gründung einer rechtsfähigen Stiftung gibt es nicht. Allerdings hat sich in der Praxis eine Kapitalausstattung von 100.000 EUR als Untergrenze herausgebildet.
„unselbstständige“ Stiftung
ab 50.000 EUR
Hier ist die Selektion eines geeigneten Treuhänders eine der Kernaufgaben des Stifters, schließlich vertritt dieser die unselbstständige Stiftung im Rechtsverkehr und ist möglicherweise über den Tod des Stifters hinaus auch Verwalter der Treuhandstiftung.
Stiftungsverein & Stiftungs-GmbH
ab 25.000 EUR
Bei Gründung einer Stiftungs-GmbH muss diese einen Gesellschafterbeschluss enthalten und in das Handelsregister eingetragen werden. Ein Stiftungsverein muss sich an den Vereinsrechten orientieren und über einen Beschluss der Gründungsmitglieder verfügen, weiterhin ist die Eintragung im Vereinsregister obligatorisch.
Machen Sie sich mit Ihrem Berater bei einem Strategiegespräch zunächst über den Inhalt der Satzung und des Stiftungsgeschäfts Gedanken. Denken Sie insbesondere über den Stiftungszweck gründlich nach, da dieser später nur sehr schwer zu ändern ist.
Reichen Sie Ihre Satzung ein, um Ihre Steuernummer und die Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung zu beantragen.
Stimmen Sie Ihre Satzung und das Stiftungsgeschäft mit der zuständigen Stiftungsaufsicht ab. Nehmen Sie notwendige Anpassungen vor, um die Anerkennung zu erlangen.
Reichen Sie die finale Satzung und das Stiftungsgeschäft ein. Die Stiftungsexperten stoßen dann mit den zuständigen Behörden den Gründungsprozess an.
Die Überreichung der Stiftungsurkunde erfolgt in einer feierlichen Stunde.
Transparenzregister, LEI, DSGVO, Kapitalsteuern.
Mehr dazuPflegen Sie Kontakte zu Spezialisten, Gleichgesinnten und Stiftungsunterstützern.
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit zur Spendengenerierung.